Sachverständigengutachten

Ich erstelle auch Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden Gutachtensaufträge auch von Rechtsanwälten angenommen.

Die Fragestellungen sind im wesentlichen:

Sorge- und Umgangsrechtfragen
Glaubhaftigkeitsfragen
Erwerbsfähigkeitsfragen
Fragen der Vollstreckungsgerichte
Schuld- Testier- und Prozessfähigkeit
Waffenrecht
Adoption
u. a.

Nach § 163 Abs. 2 FamFG kann (und soll) das Gericht den Gutachtenauftrag bei Sorgerechts- und Umgangssteitigkeiten nach Trennung erweitern. In diesen Fällen ändert sich der Auftrag: Es geht dann um die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen aller Beteiligten unter Moderation / Beratung des begutachtenden Psychologen. Die erarbeiteten Lösungen müssen das Interesse des Kindes zum Mittelpunkt haben.