Kostenübernahme bei Beihilfe

Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Verhaltenstherapie gehört neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie zu den von der Beihilfe anerkannten Therapieverfahren. Die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung werden unter den im folgenden beschriebenen Voraussetzungen von der Beihilfe übernommen (Anmerkung: Die folgenden Informationen beziehen sich auf Einzeltherapie bei Erwachsenen.)

Beihilfefähige Patienten haben die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Praxis direkt aufzusuchen (Erstzugangsrecht). Ein vorheriger Arztbesuch oder eine Überweisung sind nicht notwendig.

Bei Verhaltenstherapie finden zunächst bis zu fünf diagnostische Sitzungen (probatorische Sitzungen) statt. In diesen Sitzungen wird geklärt, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung im Hinblick auf die vom Patienten geschilderten Probleme sinnvoll, notwendig und Erfolg versprechend ist. Außerdem ist es für Patient und Therapeut wichtig zu prüfen, ob sich eine gute, tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung entwickelt.

Soll eine Verhaltenstherapie beantragt werden, ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Dies ist sinnvoll, um einerseits eine körperliche Ursache der Probleme klar ausschließen zu können und andererseits mögliche körperliche Erkrankungen mit in der Therapie berücksichtigen zu können.

Danach kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei der Beihilfe beantragt werden. Bei der Antragstellung bin ich meinen Patienten gerne behilflich.

Beihilfefähige Patienten haben zumeist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch (0831-23765) oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne können wir auch ein psychotherapeutisches Erstgespräch vereinbaren, wenn Sie neben formalen Fragen bereits ausführlicher über Ihre Probleme sprechen möchten.